Bundesweiter Abschiebestopp für Jesid*innen erforderlich

heimat.kolumne

Im Januar 2023 erkannte der Bundestag die Verbrechen des IS gegen die Jesid*innen als Völkermord an. Dies war ein wichtiges Signal an die Betroffenen. Trotzdem nehmen die Abschiebungen von Jesid*innen in den Irak derzeit zu. Unser Kolumnist Hakan Akçit plädiert für einen bundesweiten Abschiebestopp und warnt vor weiteren Verschärfungen in der Flüchtlingspolitik.

Die grauenhaften Bilder des menschenverachtenden Überfalls der Terrororganisation Hamas am 7. Oktober 2023 haben der Weltgemeinschaft erneut die Gefahr vor Augen geführt, die von misanthropischen Fanatikern ausgeht und jeder, der nur annähernd Empathie besitzt, war schockiert, wenn nicht sogar traumatisiert angesichts der Brutalität und Mordlust der Terroristen. Daher ist es verwunderlich, dass fernab dieses weltpolitischen Ereignisses in Deutschland die Zahl der Abschiebungen oder Rückführungen von Geflüchteten, die vor Terror geflohen sind, wieder zunehmen. Aktuell ist die Volksgruppe der Jesid*innen, die vor einigen Jahren ebenfalls Opfer von Terroristen des IS (Islamischer Staat) wurde und durch die jüngsten Bilder an den eigenen erlebten Genozid durch den IS erinnert werden, in Deutschland mit der Abschiebung in ihre angeblich sicheren Herkunftsländer konfrontiert. Gut integrierte Familien, die fast alle im Irak oder Syrien nahe Angehörige verloren hatten, werden in Deutschland wieder auseinandergerissen und erneut traumatisiert, weil ihre Liebsten an jene Orte abgeschoben werden, wo ihnen unsägliches Leid widerfuhr.

Geschuldet der ewigen Flüchtlingsdebatte, mit der Oppositionsparteien die Regierungsparteien vor sich hertreiben, werden die Jesid*innen erneut der Diskriminierung und Verfolgung ausgesetzt und müssen wieder ein Dasein als Binnenvertriebene in Ländern fristen, wo sie nach ihrer Rückführung nur ein Zelt und Elend erwartet, da ihnen zuvor jede Existenzgrundlage auf brutalste Art geraubt wurde. Dass dieser Zustand laut UNHCR kein menschenwürdiges Leben ermöglicht, scheint die Innenpolitik in Deutschland wenig zu kümmern. Eine Ausnahme ist da lediglich die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen, die ein Einsehen hat und am 18. Dezember 2023 einen Abschiebestopp für jesidische Frauen und Kinder verhängte.

Wo ist die Öffentlichkeit?

Bei den jesidischen Geflüchteten herrscht aktuell große Angst wegen der ungewissen Zukunft. Es ist völlig absurd und widersprüchlich, dass die Bundesregierung in diesem Jahr den Völkermord an den Jesid*innen anerkannt hat, aber das Bundesministerium des Innern und für Heimat sich nicht zu einem bundesweiten Abschiebestopp von Jesid*innen durchringen kann. Leider findet das Thema wenig öffentliche Beachtung und die kleine jesidische Minderheit hat kaum eine Lobby. Deshalb befanden sich einige verzweifelte Jesid*innen vor Wochen im Hungerstreik vor dem Bundestag und hofften auf Unterstützung und Öffentlichkeit. Leider vergeblich, auch hier blieb ihnen die Unterstützung der Öffentlichkeit verwehrt.

Obwohl viele von ihnen aufgrund von lebenslanger Benachteiligung und extremer Verfolgung schwersttraumatisiert waren, war fast allen Jesid*innen gemein, dass sie den absoluten Willen mitbrachten, erstmalig ihre Chancen auf Bildung, Teilhabe und Integration in ihrer neuen Heimat Deutschland zu nutzen. Schnell erlernten sie die deutsche Sprache und fanden Zugang zum Arbeitsmarkt. Mittlerweile besuchen die Kinder Schulen und Universitäten und sind vollständig integriert.

Abschiebungen trotz Anerkennung des Völkermords

Die Jesid*innen aus Shingal im Nordirak hatten schon vor den Massakern des IS isoliert von der Mehrheitsbevölkerung und meist in Armut und Ausgrenzung gelebt. Da sich die Situation der wenigen im Irak verbliebenen Jesid*innen nicht änderte, gab es in den letzten Jahren immer wieder eine kleinere Zahl an jesidischen Geflüchteten, die es zu ihren in Deutschland lebenden Angehörigen schafften. Durch die Unterstützung der bereits vorher angekommen Angehörigen konnten sich die hinzugekommenen Familienmitglieder oft schnell integrieren. Nun wird ihnen plötzlich und grundlos der Schutz verwehrt, Familien werden auseinandergerissen und einzelne Angehörige zurück in den Irak geschickt. Da es derzeit keine politische und rechtlich nachvollziehbare Bleiberechtsregelung für jesidische Überlebende des Genozids gibt, werden die Opfer des IS wieder an den Tatort abgeschoben. Noch am 19. Januar hatte der Bundestag für einen Antrag der Ampelfraktionen sowie der CDU/CSU gestimmt, der die 2014 durch den IS an den Jesid*innen verübten Gewaltverbrechen als Völkermord anerkennt. In dem Antrag vom 17. Januar hieß es unter anderem:

19. Êzîdinnen und Êzîden weiterhin unter Berücksichtigung ihrer nach wie vor andauernden Verfolgung und Diskriminierung im Rahmen des Asylverfahrens Schutz zu gewähren und anzuerkennen, dass ein wichtiger Bestandteil der Traumabewältigung und -bearbeitung die Zusammenführung mit der eigenen Familie ist und dass diese im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen zu ermöglichen ist1

Angesichts dieser Tatsachen stellt sich die Frage, warum das Gegenteil geschieht und Jesid*innen keinen Schutzstatus mehr erhalten, denn es ergehen reihenweise Abschiebungsanordnungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Obwohl der Bundesregierung laut eigener Aussage bekannt ist, dass es keine Rückkehrmöglichkeit in das immer noch unsichere und zerstörte frühere Siedlungsgebiet Sinjar/Shingal gibt und im Irak erneut Verfolgung und Diskriminierung droht, wird diese Abschiebepraxis, für die weder eine rechtliche Grundlage vorhanden, noch eine in sich konsistente Logik der Bundesregierung erkennbar ist, unbeirrt fortgeführt. Unlogisch ist die Vorgehensweise auch deshalb, da die Unverjährbarkeit von Völkermord2 im Völkerstrafgesetzbuch geregelt ist. Und da zwischenzeitlich weder die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention außer Kraft gesetzt wurden, noch die Negierung der aktuellen Situation der Jesid*innen im Irak angesichts der erdrückenden Fakten möglich ist, ist ein bundesweiter Abschiebestopp für Jesid*innen dringend erforderlich. In der Genfer Flüchtlingskonvention ist der Schutz von Genozid-Überlebenden eindeutig geregelt: Überlebende eines Völkermordes sind im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention als Flüchtlinge anzuerkennen.3

Fast alle Jesid*innen kamen schwersttraumatisiert nach Deutschland und hätten mehrheitlich psychologische Hilfe zur Traumabewältigung gebraucht. Dies war und ist leider nicht möglich. Es gibt nur wenige Trauma-Spezialist*innen in der gesamten BRD, die muttersprachlich mit diesen Gewaltopfern arbeiten können. Die Gräueltaten, die der IS diesen Menschen und ihren Angehörigen angetan hat, haben tiefe Spuren hinterlassen. Es gibt keine Shingal-Jesid*innen, die nicht fliehen mussten und keine Angehörigen verloren oder Vermisste zu beklagen haben. Sie suchen immer noch nach vermissten Angehörigen, während im Irak die Täter oftmals straffrei herumlaufen. In vielen von ihren Dörfern wurden Massengräber gefunden, in denen ihre Angehörigen, Freunde, Nachbarn verscharrt liegen. Sie sind kollektiv traumatisiert und haben leider das Vertrauen in die Mehrheitsbevölkerung im Irak verloren, die in Teilen mit dem IS sympathisiert hat.

Flüchtlingsfeindliche Politik gefährdet die Demokratie

Daher hat es zum 75. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte einen faden Beigeschmack, dass wieder in den Irak abgeschoben wird. Dass dieser Umstand die demokratiefeindlichen Hetzer der AfD freut, ist nicht von der Hand zu weisen. Für die Bundesregierung und unsere demokratische Gesellschaft gilt es vorsichtig abzuwägen, inwieweit es sinnvoll ist, auf den Zug der unsäglichen Flüchtlingsdebatte zu springen, denn die eine oder andere Wählerstimme mehr rechtfertigt nicht eine drohende Auflösung der Menschenrechte und des Asylrechts. Kein politisches Kalkül sollte auf dem Rücken und Kosten der Schwächsten geschehen, die unseren Schutz verdienen und bereits unsägliche Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wie ethnische Ausrottung und Versklavung erlebt haben. Wenn man sich dem Druck der konservativen Oppositionspartei CDU hingibt, gerät man in Gefahr, dem rassistischen Menschenbild der AfD in die Karten zu spielen. Mögen die Politiker*innen der CDU/CSU bewusst oder unbewusst mit dem Feuer spielen. Die Bundesregierung sollte sich zweimal überlegen, ob sie sich vor den Karren der Rechtspopulisten spannen lässt und in einer Kurzschlussreaktion gut integrierte Menschen abschiebt. Die Folgen wären fatal. Es würde nicht nur bei der Wahl eines AfD-Kandidaten zum Oberbürgermeister in Pirna bleiben. Weitere politische Ämter auf Landes- und Bundesebene würden folgen. Denn diese menschen- und flüchtlingsfeindliche Schlammschlacht kennt nur einen Verlierer: die Demokratie.  

Die heimat.kolumne ist ein neues Format auf Heimatkunde. Hier mischen sich die Publizistin Liane Bednarz und der Schriftsteller Hakan Akçit regelmäßig in aktuelle Debatten rund um den Kampf gegen Rechts und die Verteidigung der offenen, pluralen Gesellschaft ein. Liane Bednarz schreibt aus einer liberal-konservativen Perspektive mit Fokus auf die Abgrenzung von konservativem und neurechtem Denken, Hakan Akçit schreibt aus einer postmigrantischen Perspektive mit einem Fokus auf die Einwanderungsgesellschaft und den Kampf gegen Rassismus.



 

1 Deutscher Bundestag – Drucksache 20/5228 Auszug Punkt 19

2 §5 und §6 Völkerstrafgesetzbuch

3 Bei der Schaffung des Art. 1 C Nr. 5 Satz 2 Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) hatten die Signatarstaaten das Schicksal jüdischer Flüchtlinge aus dem nationalsozialistischen Deutschland vor Augen (vgl. auch Marx, AsylG, 11. Aufl. 2022, § 73 Rn. 53; Salomons, ZAR 2005, 1, 2; Frei/Hinterberger/Hruschka in: Hruschka, GFK, 1. Aufl. 2022, Art. 1 Fn. 406; Hathaway/Foster, The law of refugee status, 2. Aufl. 2014, S. 493). Die Vorschrift erlaubt es dementsprechend, besonderen Verhältnissen eines Flüchtlings Rechnung zu tragen, insbesondere, wenn dieser ein besonders schwerwiegendes Verfolgungsschicksal erlitten hat und ihm deshalb eine Konfrontation mit dem Land der ehemaligen Verfolgung nicht zuzumuten ist, namentlich dann, wenn Retraumatisierungen nicht auszuschließen sind, was – zwar prinzipiell ausgehend von einer objektiven Beurteilung der Zumutbarkeit – eine besondere Berücksichtigung der individuellen Einschätzung der konkreten Situation des Flüchtlings und die Einbeziehung dessen subjektiver Sichtweise erlaubt und erfordert (zum Vorstehenden: Funke-Kaiser, GK-AsylG, 124. Aktualisierung, Stand: 12/2019, § 73 Rn. 35). Erforderlich ist eine umfassende und individuelle Prüfung der Zumutbarkeit der Rückkehr (Frei/Hinterberger/Hruschka in: Hruschka, GFK, 1. Aufl. 2022, Art. 1 Rn. 147). Gleiches muss auch in Fällen gelten, wo an anderen Volksgruppen ein Völkermord verübt wurde.


Dieser Artikel erschien zuerst hier: heimatkunde.boell.de